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Gestaltungsplan Bachmatt

Projektstand

Vom 24. Juni bis 15. August 2022 lagen die Planentwürfe mit den nötigen Erklärungen auf der Gemeindeverwaltung auf.

Bemerkungen und Vorschläge zum Entwurf konnten im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Windisch eingereicht werden. 

Aufgrund der Mitwirkungseingaben und der Vorprüfung durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt wurden die Entwürfe bereinigt. Am 25. September 2023 hat der Gemeinderat die Unterlagen zur 2. Vorprüfung durch den Kanton freigegeben. Nach erfolgter Prüfung werden alle Interessierten zu einem öffentlichen Informationsanlass eingeladen (voraussichtlich Frühjahr 2024).

Eigentümerin der beiden Parzellen 2164 und 2165 entlang der Bachmattstrasse ist die Brugg Immobilien AG. Die Eigentümerin beabsichtigt, auf dem heute mit Parkplätzen für Mitarbeitende und als Kabelrollen-Lager genutzten Areal eine Wohnüberbauung mit ca. 30 bis 40 Mietwohnungen und ergänzender, publikumsorientierter Nutzung (z.B. KITA, Betreuung, Praxis) zu entwickeln.

Gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist das Areal der Wohnzone W2 zugeordnet, es besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan bildet die baurechtliche Grundlage für künftige Baubewilligungen auf dem Areal.

Zur Projektfindung wurde 2019/20 ein Studienauftrag durchgeführt. Das Projekt «Lockeres Zusammensein im Garten » von Salathé Architekten mit Studio Céline Baumann wurde zur Weiterbearbeitung empfohlen und dient als Richtprojekt für den Gestaltungsplan Bachmatt.

Studienauftrag und Richtprojekt

Zur Projektfindung wurde 2019/20 ein Studienauftrag durchgeführt. Das Projekt «Lockeres Zusammensein im Garten » von Salathé Architekten mit Studio Céline Baumann wurde zur Weiterbearbeitung empfohlen und dient als Richtprojekt für den Gestaltungsplan Bachmatt.

Das Projekt überzeugte das Beurteilungsgremium aufgrund seiner typologischen Vielfalt und Zielgruppenspezifik im Wohnungsangebot, seiner sorgfältigen und sehr gelungenen Einbettung, sowie aufgrund der guten Auffindbarkeit und klaren Adresse an der Bachmattstrasse.

Das Fazit der Würdigung des Beurteilungsgremiums lautet wie folgt:

«Das Projekt begeistert mit einer gut durchdachten Grundstruktur, einer behutsamen Einbettung ins Umfeld und einer reichen Vielfalt an Lebensräumen, die sich selbstbewusst zu einem spannenden Ganzen fügen. Die sehr sorgsam gestaltete Vielfalt der Wohnwelten und die gut gewählte Konstruktionsweise überzeugen.»

Modell Richtprojekt Salathé Architekten / Studio Céline Baumann
Situation Richtprojekt Salathé Architekten / Studio Céline Baumann

Situationsplan Gestaltungsplan Bachmatt, Planpartner AG
Situationsplan Gestaltungsplan Bachmatt, Planpartner AG

Auflage

Zur Durchführung der öffentlichen Mitwirkung (§ 3 BauG) wurde der Entwurf des Gestaltungsplans «Bachmatt» (Parzellen 2164, 2165) auf der Gemeindeverwaltung Windisch aufgelegt.

Vom 24. Juni bis 15. August 2022 lagen die Planentwürfe mit den nötigen Erklärungen bei der Abteilung Planung und Bau der Gemeinde Windisch während den Öffnungszeiten auf.

Bemerkungen und Vorschläge zum Entwurf konnten im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Windisch eingereicht werden. Das Mitwirkungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem erst später stattfindenden Einwendungsverfahren (§ 4 BauG).

Aufgrund der Mitwirkung und der Vorprüfung durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt werden die Entwürfe bereinigt. Anschliessend findet die öffentliche Auflage statt. Während der Auflage können zu diesem Zeitpunkt Einwendungen eingereicht werden, welche nach einem rechtlich vorgegebenen Rechtsmittelverfahren weiterbehandelt werden.

Dokumente

Die Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren finden Sie unter den folgenden Links:

Situationsplan
Sondernutzungsvorschriften
Planungsbericht nach Art. 47 RPV
Richtprojekt

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