Navigieren in Windisch

Musikschule

Musikschule Windisch

Ein ausgewogener Musikunterricht vermittelt musikalische Grundkenntnisse und -fertigkeiten und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung. Die musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden einerseits in der obligatorischen Schule angeboten (Musikgrundschule, Musik). Andererseits bietet die Gemeinde Windisch mit dem fakultativen Instrumental- und Gesangsunterricht sowie dem vielfältigen Ensembleangebot in ihrer Musikschule vielfältige Möglichkeiten, sich musikalisch zu betätigen.

Alle Informationen zur Musikschule Windisch entnehmen Sie bitte folgendem Link: Musikschule Windisch

Vergünstigungen Instrumentalunterricht

Die Gemeinde Windisch vergünstigt den Instrumentalunterricht nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt für Vergünstigungen sind Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen. 

Vergünstigungssatz

Die Gemeinde Windisch vergünstigt den Instrumentalunterricht nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit einem massgebenden Einkommen von weniger als CHF 90‘000 pro Jahr:

massgebendes Einkommen Vergünstigung Kiga bis 5. Klasse und Lernende Vergünstigung ab 6. bis 9. Klasse
ab 0 45% 23%
ab 30'000 43% 22%
ab 40'000 40% 20%
ab 50'000 35% 18%
ab 60'000 28% 14%
ab 70'000 20% 10%
ab 80'000 8% 4%
ab 90'000 0% 0%

Massgebendes Einkommen

Das massgebende Einkommen leitet sich aus dem steuerbaren Einkommen ab und wird heute bereits bei der Berechnung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen angewandt.

Das massgebende Einkommen berechnet sich wie folgt:

Steuerbares Einkommen
+ 20% des steuerbaren Vermögens
+ Abzüge für Einkaufsbeiträge an die Säule 2 und Beiträge an die Säule 3a
+ der Abzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie über dem Pauschalabzug liegen
+ der Abzüge für freiwillige Zuwendungen
+ Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien
+ Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbständigerwerbenden
+ zusätzlicher Sozialabzug für tiefe Einkommen
abzüglich Einkommen im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (BGSA)
= massgebendes Einkommen

Ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 150‘000 fällt die Anspruchsberechtigung für Vergünstigungen weg.

Bei quellenbesteuerten Erziehungsberechtigten entspricht das massgebende Einkommen dem Bruttolohn und/oder weiteren steuerbaren Einkommen abzüglich einer Pauschale von 25%.

Bei Personen, die in ungetrennter Ehe, in eingetragener Partnerschaft oder in gefestigter Lebensgemeinschaft leben, kommt die Summe des massgebenden Einkommens beider Personen zur Anwendung.

Antrag / Termine

Die Vergünstigungen werden jeweils anfangs Semester neu berechnet und gelten für das ganze Semester. Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Antragsformular für Vergünstigungen vor Beginn des Schulsemesters bei der Abteilung Finanzen ein.

Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Antrag für zusätzliche Vergünstigung Musikschulunterricht [pdf, 478 KB]

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Musikschulreglement, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: Musikschulreglement [pdf, 429 KB]

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter 056 460 09 20 oder finanzen@windisch.ch gerne zur Verfügung.