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Öffentliche Auflagen

Während der öffentlichen Auflage (gestützt auf die §§ 60 und 95 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau, Baugesetz, BauG) stehen die Dokumente zum Baugesuch und/oder Projekt bei der Abteilung Planung und Bau zur Verfügung.

Gegen Baugesuche können innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendungen erhoben werden. Diese haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

Alle Baugesuche, welche sich aktuell in der öffentlichen Auflage befinden, sind auf der Seite Aktuelles  (Rubrik Bauwesen) aufgeschaltet. Wenn Sie automatisch über die jeweils neuen Gesuche informiert werden wollen, empfehlen wir Ihnen das Abonnieren unseres Newsletters.