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Komm. Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der KGV ist ein verwaltungsanweisendes Planungsinstrument, in welchem die Ziele der Verkehrsentwicklung festgelegt werden. Dabei werden alle Aspekte der Mobilität einbezogen sowie die sachlichen und zeitlichen Priorisierungen für die Bewältigung der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung festgelegt. Der KGV trägt als wesentliche Grundlage der Nutzungsplanung entscheidend zu einer optimalen Abstimmung von Siedlung und Verkehr bei.

Der KGV ist behördenverbindlich; erst nachgelagerte Instrumente (Reglemente, BNO) schaffen eine Verbindlichkeit für Grundeigentümer. Das Instrument KGV ist im kantonalen Baugesetz (BauG) definiert; die Anforderungen werden in der Bauverordnung (BauV) erläutert. Eine Wegleitung des Kantons liefert zudem Hinweise über Aufbau und Inhalt.

Ein KGV besteht demnach aus folgenden Teilen:

  • Planerischer Teil: Ziele und Handlungsfelder
  • Operativer Teil: Massnahmen, Hinweise zur Umsetzung, Controlling

Die im KGV formulierten Massnahmen können sich bezüglich Tiefe und Planungsstand stark unterscheiden. Auf jeden Fall werden die im KGV formulierten Absichten erst durch Umsetzung von konkreten Projekten sichtbar und spürbar. Für den RAUM BRUGG WINDISCH wurde von 2011 bis 2015 ein gemeinsames Räumliches Entwicklungsleitbild (RELB) erarbeitet. Das RELB beinhaltet Strategien zur räumlichen Entwicklung für die Bereiche Siedlung, Verkehr und Landschaft. Dabei stellt die «Strategie Verkehr» den ersten Teil des KGV dar (planerischer Teil). Vorliegendes Dokument beinhaltet die Massnahmen und bildet den operativen Teil. 

Links zum Kommunalen Gesamtplan Verkehr: