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Beistandschaften

Eine Beistandschaft dient dazu, das Wohl und den Schutz einer hilfsbedürftigen Person sicherzustellen. Sie soll aber das Selbstbestimmungsrecht einer Person nur soweit einschränken, als dies vom Schutzgedanken her wirklich erforderlich ist. 

Es werden vier verschiedene Arten der Beistandschaft unterschieden:

  • Begleitbeistandschaft
  • Vertretungsbeistandschaft
  • Mitwirkungsbeistandschaft
  • umfassende Beistandschaft

Bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (kescha.ch) finden Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder Erwachsenen­schutzes betroffen sind, Informations- und Betreungsangebote.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Eine Beistandschaft muss von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet werden. In unserem Bezirk ist das Familiengericht Brugg zuständig.

Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: www.ag.ch

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD)

Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Brugg übt für die Gemeinde Windisch und andere Gemeinden des Bezirks Brugg die Beistandsmandate aus. Auftraggeber für die einzelnen Mandate ist das Familiengericht, welches die Beistände ernennt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sdlrb.ch