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Abstimmungen & Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ist die Urne im Gemeindehaus von 09.00 bis 09.30 Uhr aufgestellt.

Publikation von Abstimmungs- und Wahlergebnissen

Der Bund hat neue Rechtsgrundlagen für die Übermittlung und die öffentliche Bekanntgabe der eidgenössischen Abstimmungs- und Wahlergebnissen geschaffen. Es handelt sich dabei um eine richterliche Anordnung. Die eidgenössischen Gemeindeergebnisse dürfen erst ab 12.00 Uhr des Abstimmungs- bzw. Wahltages publik gemacht werden.

Die Abstimmungsprotokolle werden am Abstimmungs- bzw. Wahltag, ab 12.00 Uhr als Mitteilungen publiziert.

Bitte beachten Sie, dass Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate sind. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder nicht zusammen mit den Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen erhalten haben, nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf.

Schweiz als Urne

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das "Amtliche Stimmzettelkuvert" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Amtlichen Stimmzettelkuvert in das "Zustell- und Antwortkuvert für Wahlen und Abstimmungen", so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder im Gemeindebriefkasten einwerfen

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • oder das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.
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