Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ist die Urne im Gemeindehaus von 09.00 bis 09.30 Uhr aufgestellt.
Der Bund hat neue Rechtsgrundlagen für die Übermittlung und die öffentliche Bekanntgabe der eidgenössischen Abstimmungs- und Wahlergebnissen geschaffen. Es handelt sich dabei um eine richterliche Anordnung. Die eidgenössischen Gemeindeergebnisse dürfen erst ab 12.00 Uhr des Abstimmungs- bzw. Wahltages publik gemacht werden.
Die Abstimmungsprotokolle werden am Abstimmungs- bzw. Wahltag, ab 12.00 Uhr als Mitteilungen publiziert.
Bitte beachten Sie, dass Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate sind. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder nicht zusammen mit den Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen erhalten haben, nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf.