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Ortsbürgergemeinde

Was ist die Ortsbürgergemeinde?

Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Windisch zählt aktuell etwas mehr als 100 stimmberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger.

Welche Aufgaben hat die Ortsbürgergemeinde?

Die Ortsbürgergemeinde hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der Verwaltung ihres Vermögens sowie die Förderung des kulturellen Lebens und Unterstützung kultureller und sozialer Werke. Ein Grossteil des Waldes auf dem Gebiet der Gemeinde Windisch gehört der Ortsbürgergemeinde Windisch. Der Forstbetrieb Birr-Lupfig hegt, pflegt und bewirtschaftet diesen Wald.

Die Ortsbürgergemeinde verwaltet und betreibt die Waldhütte Dägerli und das am Scheuerrain gelegene Holländerhaus.

Mit ihren jährlichen Beiträgen an kulturelle Organisationen oder Veranstaltungen trägt die Ortsbürgergemeinde in verschiedenen kulturellen Bereichen zu einem attraktiven und breitgefächerten Angebot bei.

Wie funktioniert die Ortsbürgergemeinde?

Der Gemeinderat ist von Gesetzes wegen ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Er wird dabei von der Ortsbürgerkommission in beratender Funktion unterstützt.

Jährlich finden zwei Ortsbürgergemeindeversammlungen statt, zu denen alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger eingeladen sind. Im Juni findet die Versammlung bei schönem Wetter vor, bei schlechtem Wetter in der Waldhütte statt. Anschliessend besteht die Gelegenheit bei einer offerierten Wurst vom Grill gemütlich zusammenzusitzen. Die Versammlung im November findet in der Regel im Saal des Pflegezentrums Lindenpark statt.

Im Juni werden der Rechenschaftsbericht und die Rechnung des Vorjahres genehmigt, im November wird das Budget für das kommende Jahr verabschiedet.

Wie werde ich Ortsbürger von Windisch?

Ein Gesuch um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht kann stellen, wer das Gemeindebürgerrecht der Einwohnergemeinde Windisch besitzt und insgesamt während mindestens 10 Jahre in Windisch Wohnsitz hat.

Das Gesuch ist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsbürgergemeindeversammlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 460 09 40). Gerne wird Ihnen Auskunft über den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens erteilt.

Otto Bebié-Stiftung

Die Ortsbürgergemeinde Windisch hat im Jahre 1923 von Otto Bebié, Stein, ein Legat erhalten mit dem Auftrag, dieses Geld in Form von Stipendien für die berufliche Ausbildung von Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Windisch einzusetzen. Als Stipendienberechtigte gelten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Windisch, welche das Bürgerrecht mindestens 10 Jahre besitzen.

Adresse

Ortsbürgergemeinde Windisch
Gemeindekanzlei
Dohlenzelgstrasse 6
5210 Windisch

Telefon: 056 460 09 40
E-Mail