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Parkplätze / blaue Zone

Das Wichtigste in Kürze

  • Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Windisch ist gebührenpflichtig oder zeitlich begrenzt.
  • Innerhalb der Blauen Zone darf das Auto unter Hinterlegung einer Parkkarte oder einer Parkscheibe abgestellt werden. Ausgenommen davon sind weiss markierte Parkfelder.
  • Anwohnerinnen und Anwohner können eine Parkkarte bestellen, mit der das Fahrzeug unbeschränkt in der Blauen Zone parkiert werden darf (ausser weiss markierte Parkfelder).
  • Auswärtige können Tages- oder Service- und Baustellenparkkarten bestellen.
  • Alle Bewilligungen sind online unter Parkkarten erhältlich.
  • Viele Parkflächen in Windisch sind in Privatbesitz. Auf diesen Parkflächen gelten abweichende Regeln. Bitte beachten Sie die Signalisation.

Parkieren mit Parkscheibe in der Blauen Zone

Örtlicher Geltungsbereich
Die Regelungen für die Blaue Zone gelten für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme der Hauser-, Mülliger- und Zürcherstrasse. Zonenportale sind mit weiss-blauen Doppellinien gekennzeichnet und entsprechend signalisiert. 

Karte Blaue Zone Windisch

Einstellen der Parkscheibe
Der Pfeil auf der Parkscheibe wird auf den nächsten Strich nach der tatsächlichen Ankunftszeit gestellt. Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Das Fahrzeug muss in den Verkehr eingebracht worden sein, bevor die Parkscheibe neu gestellt werden darf. Parkkarten und Parkscheiben berechtigen nicht zur Nutzung weisser Parkfelder.

Maximale Parkdauer
Tagsüber beträgt die max. Parkdauer je nach Ankunftszeit 60 – 90 Minuten.

Zeitlicher Geltungsbereich
Montag – Samstag, 8:00 – 19:00 Uhr
Bei einer Ankunftszeit zwischen 11:30 und 13:30 Uhr darf bis 14:29 Uhr parkiert werden.
Bei einer Ankunftszeit zwischen 18:00 – 8:00 Uhr darf bis 8:59 Uhr parkiert werden.  An Feiertagen oder wenn das Auto vor 8:00 Uhr wieder in den Verkehr eingebracht wird, muss keine Parkscheibe hinterlegt werden.

Korrektes Parkieren ausserhalb von markierten Parkfeldern

Fahrzeuge dürfen in der Blauen Zone mit der Parkscheibe auch ausserhalb von markierten Parkfeldern abgestellt werden, sofern nichts anderes signalisiert ist. Dabei müssen folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden:

  • Die Vorbeifahrt muss stets gewährleistet werden. Dazu muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m frei bleiben.
  • Im Anschluss an markierte Parkfelder dürfen auf einer Länge von 5 – 6 Personenwagen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Das Parkieren und freiwillige Halten näher als 5 m vor und nach Verzweigungen (inkl. Hauszufahrten) ist auf beiden Strassenseiten untersagt. Der Abstand von 5 m muss ab dem Ende des Einmündungsradius gemessen werden.

Abstände bei Parkierung ausserhalb von markierten Parkfeldern

Parkieren auf weissen Parkplätzen mit Parkuhr

Es gelten Tarife und Maximalparkdauer gemäss Angaben auf der Parkuhr.

Parkkarten

Folgende Parkkarten werden angeboten:

  • Anwohnerparkkarte
  • Tagesparkkarte
  • Parkkarte für Nachtparkierung
  • Service- und Baustellenparkkarte

Unter folgendem Link können Sie die Parkkarten direkt online bestellen: Parkkarten

weitere Informationen

Weitere Informationen stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung: