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Altlastensanierung Fröschegräbe

Projektstand

Zwischenzeitlich konnte die Altlastensanierung erfolgreich durchgeführt werden. Zum Abschluss des Projektes wurde das Gebiet unter Mithilfe von rund 40 freiwilligen Helferinnen und Helfer wieder aufgeforstet. 

Gebiet von nationaler Bedeutung

Der Ablagerungsstandort Rüssschache „Fröschegräbe“ ist für Windisch aufgrund der Trinkwasserfassung und dem Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ein hoch sensibles Gebiet. Gestützt auf die Verfügung des Kantons ist die Gemeinde Windisch verpflichtet, diese Altlastensanierung durchzuführen.

Gebiet Fröschegräbe

Bereits die historische Untersuchung hatte gezeigt, dass auf der Projektparzelle mit Belastungen des Untergrundes und des Grundwassers sowie mit austretendem Deponiegas gerechnet werden muss. Aufgrund der darauffolgenden technischen Untersuchungen hat der Kanton  die Parzelle als «sanierungsbedürftig» mit  Dringlichkeit klassiert.

Altlastensituation

Teile der Parzelle sind im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Aargau als Ablagerungsstandort AA4123.0017-1 eingetragen. Dabei handelt es sich um die ehemalige Deponie Fröschegräbe. Die Deponie kann unterteilt werden in einen jüngeren, schwächer belasteten westlichen Teil und einen stärker belasteten östlichen Teil. Während im westlichen Teil hauptsächlich Aushubmaterial und Bauschutt abgelagert wurde, erfolgte die Auffüllung im östlichen Teil vor allem mit Kehricht und grobem Sperrgut.

Im Rahmen der bereits durchgeführten Detailuntersuchung wurden v.a. im östlichen Teil starke Belastungen mit Blei, Antimon, Zink, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Chromat und polychlorierten Biphenylen (PCB) festgestellt.

Im Grundwasser wurden chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) in Spuren nachgewiesen. Auch im ca. 200 m entfernten Pumpwerk «Schachen II» wurde der chlorierte Kohlenwasserstoff Chloroform nachgewiesen, welcher aber eine andere Quelle besitzt. Weiter wurden im Grundwasser Spuren von Nickel, Kupfer und Zink sowie erhöhte Ammonium- und Nitrit-Gehalte gemessen.

Situation Fröschegräbe

S2  =  Zone S2 „engere“ Schutzzone Grundwasser
S3  =  Zone S3 „weitere“ Schutzzone Grundwasser

Sanierungskonzept

Die kantonale Behörde hat aufgrund der Altlastensituation in ihrer Stellungnahme die Totalsanierung als geeignetste Variante eingestuft. Bei einer Realisierung der Totalsanierung werden belastete Bauabfälle anfallen, welche korrekt triagiert und gesetzeskonform entsorgt werden müssen. Für das Erlangen der Baufreigabe verlangte die Aufsichtsbehörde ein Sanierungsprojekt und ein Grundwasserüberwachungs-Konzept.

Das Sanierungskonzept wurde von der Firma Dr. Heinrich Jäckli AG erarbeitet. Die darin beschriebenen Massnahmen werden so gewählt, dass für alle betroffenen Schutzgüter resp. Naturräume (Grundwasser, Auenschutzpark, Amphibienlaichgebiet und Naturwaldreservat) auch nach der Deponiesanierung eine möglichst optimale Situation erhalten bleibt. Da einerseits die Altlasten entfernt und durch die Rekultivierung andererseits neue bzw. verbesserte Lebensräume für Amphibien geschaffen werden, kann sogar eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation erreicht werden.

Vorarbeiten

Vor Beginn der eigentlichen Sanierung sind folgende Vorarbeiten notwendig:

  • Baugesuch und Baubewilligung
  • Waldrodung innerhalb sowie westlich der Deponie
  • Erstellung Zwischenlager- und Triageplatz
  • Schützen der Grundwasser-Messstellen Nr. 16-1 und KB 25

Wasserhaltung

Da die Aushubarbeiten bis in den gesättigten Untergrund reichen, sind zur Trockenhaltung der Baugrube folgende Massnahmen erforderlich:

  • Schicht- und zonenweises Ausheben des Untergrundes bis zum Erreichen des unverschmutzten, gewachsenen Untergrunds nach Anweisung der Fachbauleitung.
  • Offene Bauwasserhaltung zur Absenkung des Grundwasserspiegels mittels Baupumpen bestückten Pumpensümpfe.
  • Vor der Rückgabe des Wassers in den Reusskanal: Wasservorbehandlung (Absetzbecken) inkl. chemischer Analyse des Bauabwassers. Für das Ableiten in ein Oberflächengewässer ist eine Bewilligung notwendig, die Einleitbedingungen müssen hierbei erfüllt sein.

Da der Aushub voraussichtlich nicht bis in den gut durchlässigen Schotter reichen wird, dürften die anfallenden Wassermengen eher gering sein.

Grundwasser-Überwachung Schachen II

Zur Erkennung allfälliger negativer Einflüsse des Aushubs auf die Qualität des Grundwassers und insbesondere auch auf die Trinkwasserfassung «Schachen II» wird dieses in der Messstelle KB 25 und im Pumpwerk überwacht. 

Das Pumpwerk „Schachen II“ liefert Trinkwasser für die Gemeinden Windisch und Gebenstorf. Eine Ersatzwasserversorgung muss für den Notfall gewährleistet sein. Die Sanierungsarbeiten müssen im Frühling oder Herbst durchgeführt werden, da der Wasserbedarf in dieser Zeit  geringer ist als im Sommer. 

Bodenschutz (sensibler Bereich)

Im Bereich des Sanierungsperimeters muss nach der Sanierung der standorttypische Waldboden wieder hergestellt werden. Dies wird erreicht, indem der Boden abgetragen, fachgerecht zwischengelagert und an Ort und Stelle wieder angelegt wird. Es soll kein Boden aus dem unverschmutzten Bereich abgeführt resp. zugeführt werden. Bodenflächen können als Pisten, Zwischenlager- oder Installationsfläche benutzt werden, wenn der Boden durch geeignete Massnahmen geschützt wird.

Rekultivierungskonzept

Der östliche, stark verschmutzte Bereich der Deponie liegt vollständig innerhalb des Auenschutzparks „Wasserschloss“ und ist im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung. Zudem liegt der Bereich  innerhalb des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung , sowie innerhalb der Schutzzone S3 der Trinkwasserfassung „Schachen II“. Die nördliche Hälfte der Fläche liegt zudem innerhalb des Naturwaldreservates „Auschachen“.

Der westliche, schwach bis mässig verschmutzte Bereich der Deponie liegt ebenfalls mit der gesamten Fläche innerhalb des Auenschutzparks «Wasserschloss» und im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung sowie innerhalb des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung. Weiter befindet sich der westliche Bereich innerhalb der Schutzzone S3 der Trinkwasserfassung „Schachen II“. Der nördlichste Abschnitt dieses Bereiches (ca. 250 m²) liegt sogar innerhalb der Schutzzone S2 und ein kleiner Bereich auch innerhalb des Naturwaldreservates „Auschachen“ (ca. 50 m²).

Da von der Deponie eine Gefährdung ausgeht und sich eine Sanierung aufdrängt, ist ein Eingriff in die genannten Naturräume unumgänglich. Die Auswirkungen des Eingriffs sollen  auf ein Minimum reduziert werden und die verschiedenen Naturräume mit den jeweiligen Schutzzielen und Vorschriften durch geeignete Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen geschützt resp. erhalten werden. Es soll gegenüber dem heutigen Zustand keine Verschlechterung entstehen.

Fröschegräbe nach Sanierung
Fröschegräbe nach Sanierung
Gebiet Fröschegräbe nach Sanierung
Gebiet Fröschegräbe nach Sanierung

Kosten / Genehmigung Einwohnerrat

Die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten belaufen sich auf CHF 2‘435‘000 (inkl. Vorleistungen von CHF 117‘000). Die Kosten für die Altlastensanierung müssen von der Einwohnergemeinde Windisch vollständig vorfinanziert werden. Die Beiträge von Bund (40%) und Kanton (30%) werden nach Erhalt der Abrechnungen und der Nachweise ausbezahlt. Somit verbleiben für die Gemeinde Windisch Kosten von CHF 730'500 (30%).

Der Einwohnerrat Windisch hat den Verpflichtungskredit von brutto CHF 2'435'000 am 23. Oktober 2019 bewilligt.

Weitere Unterlagen

Unter folgenden Links finden Sie weitere Unterlagen zum Projekt: