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Baugesuche

Gesetzliche Grundlagen

Die Baubewilligungspflicht ist in § 59 des Baugesetzes (BauG) kantonal abschliessend geregelt. Demnach bedürfen grundsätzlich alle Bauten und Anlagen im Sinne von § 6 BauG und deren wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden der Bewilligung durch die zuständige Behörde, in der Regel durch den Gemeinderat.

§ 49 der Bauverordnung (BauV) gibt darüber Auskunft, welche Bauten und Anlagen – unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet oder nur in den Bauzonen – von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Dabei ist zu beachten, dass auch baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen sämtliche Vorschriften einzuhalten haben. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Alle Baugesuche sind 2-fach in Papierform sowie digital an bauverwaltung@windisch.ch einzureichen.

 

Neuerungen im Baubewilligungsverfahren

DIBA Digitale Baugesuchabwicklung bei kantonaler Zustimmung

DIBA ist ein Projekt des Kantons Aargau zur Einführung einer neuen digitalen Plattform zur Baugesuchabwicklung.

DIBA soll die Effizienz und Qualität der Bearbeitung von Baugesuchen, welche eine kantonale Zustimmung erfordern, nachhaltig verbessern. Durch die neue Plattform soll der Prozess zu Baugesuchen, von Einreichung des Gesuchs bis hin zur Bauabnahme, durchgehend digital und transparent gestaltet werden. Gleichzeitig werden die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Gemeinden und dem Kanton optimiert, um einen effizienten Informationsaustausch sicherzustellen.

Weitere Informationen sowie Erklärvideos finden Sie unter www.ag.ch/diba.


EVEN
Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise

Ist eine digitale Plattform der Schweiz, die ab 2025 den Nachweis energetischer Vorschriften bei Bauvorhaben vereinheitlicht und vollständig digitalisiert. Sie ermöglicht Bauherren, Planern und Behörden das online Erfassen und Einreichen von Energienachweisen. [123]

Wichtige Fakten zu EVEN:

  • Ziel: Digitalisierung, Standardisierung und Vereinfachung des energetischen Nachweisprozesses im Baubewilligungsverfahren.
  • Einführung: Ab 1. April 2025 in den ersten Kantonen (z.B. Aargau, Basel) eingeführt. Die Zentralschweizer Kantone führen EVEN ab Anfang 2026 ein.
  • Funktionen: Über www.energievollzug.ch/ag werden Nachweise direkt bei Gemeinden eingereicht.
  • Betroffene: Betrifft melde- oder bewilligungspflichtige bauliche Massnahmen, die energetische Anforderungen erfüllen müssen.

Weitere Informationen sowie Erklärvideos finden Sie unter www.ag.ch/energie

Unterlagen

Formulare

Hinweise und Merkblätter