Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2025 der Projektierung der Erneuerung des Gemeindehauses mit Kosten von CHF 800'000 zugestimmt.
Das Gemeindehaus Windisch wurde 1964 als Zeichen einer prosperierenden, wachsenden und in die Zukunft blickenden Gemeinde erbaut. Das Gebäudeensemble umfasst neben dem Verwaltungsgebäude ein Feuerwehrmagazin, einen Werkhof mit Werkstatt, einen Gemeindesaal und eine Abwartswohnung. 1994 wurde erstmals eine grössere Renovation vorgenommen: Energetische Sanierung der Stirnfassaden, Ausbau/Erweiterung des 8. Obergeschosses, Einbau Brandschutzabschlüsse zwischen Korridoren und Treppenhaus, Erneuerung der Liftanlagen und Neugestaltung der Eingangshalle mit Schaltern. In den folgenden Jahren wurden diverse kleinere Eingriffe im Innern getätigt: 2006 Erneuerung Sanitärräume, 2016 Einbau Gasheizung, 2018 Reorganisation Erdgeschoss, 1. / 5. Obergeschoss mit neuen Oberflächen, 2021 Erneuerung des Daches, 2020 bis 2025 Erneuerung der elektrischen Haupt- und Unterverteilungen und der Steigzonen.
Seither wurden die ursprünglichen Nutzungen teilweise aufgehoben: Das Bauamt und die Feuerwehr wurden ausgelagert, die Abwartswohnung wird zwischengenutzt, der operative Betrieb des EW wurde ausgelagert und die Büros des Wasserwerks werden mittelfristig ebenfalls an einen neuen Standort ausgelagert. Einzelne Flächen im Hauptbau werden an Dritte untervermietet.

Das Gemeindehaus zählt zum Verwaltungsvermögen. Es ist der Sitz der zentralen Gemeindeverwaltung. Das Hauptgebäude soll weiterhin von der Verwaltung genutzt werden; die nicht benutzten Räume sollen ebenfalls weitervermietet werden. Es ist deshalb wichtig, das Gebäude in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten, resp. zeitgemäss zu erneuern und den Betrieb der Verwaltung auf lange Sicht und unter Berücksichtigung der betrieblichen, technischen und politischen Vorgaben weiterzuentwickeln (Werterhaltung).
Die Annexbauten werden in Zukunft einen anderen Status haben und werden für den Betrieb der Verwaltung nicht mehr benötigt. Diese werden im Rahmen der Nutzungs- und Gestaltungsideen zur Entwicklung der Dohlenzelgstrasse miteinbezogen und mittel- bis langfristig einer anderen Nutzung zugeführt, transformiert oder rückgebaut. Bis dahin sind Zwischennutzungen möglich.
Die Stadt Brugg hat mit dem Kauf einer zentralen Liegenschaft und der beabsichtigten Zentralisierung ihrer Verwaltung in der Stadt einen wichtigen Entscheid gefällt. Sollte trotzdem dereinst eine grössere Gemeinde (Hausen, Windisch, Brugg) entstehen, so wird ein zusätzlicher Verwaltungsstandort in zentraler Lage, wie es das Gemeindehaus Windisch darstellt, von grosser Bedeutung bleiben.
Der zwingende Handlungsbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden:
Um die Zielsetzungen zur Erneuerung des Gemeindehauses zu erfassen und zu formulieren, wurde ein Zielbild erarbeitet, in welchem die übergeordneten Zielsetzungen dargelegt sind.
Daraus abgeleitet wurde ein Pflichtenheft zum Projekt erarbeitet.
Nebst den üblichen übergeordneten Projektzielen zu Kosten, Terminen und Qualität gelten die folgenden wichtigsten spezifischen Zielsetzungen:
In einem zweistufigen Verfahren (selektives Verfahren) wird ein geeignetes Generalplanerteam zur Bearbeitung der Gesamterneuerung gemäss Pflichtenheft evaluiert.
Das Verfahren wird durch ein mit Fach- und Sachexperten besetztes Beurteilungsgremium unterstützt. Die eingesetzten Experten werden im Rahmen des Begleitgremiums den weiteren Projektierungsprozess und schliesslich auch den Realisierungsprozess begleiten und dient damit der Qualitätssicherung. Ebenfalls werden in dieser Phase die notwendigen Grundlagen und Berichte wie Altlastenuntersuchung, Aktualisierung und Vertiefung der Bestandesaufnahmen aufgearbeitet.
Für den Projektumfang und die einzuhaltenden Kennwerte ist das Pflichtenheft massgebend. Die wesentlichen zu berücksichtigenden Anforderungen sind:
Im Rahmen des Vorprojektes werden verschiedene Sanierungsvarianten hinsichtlich Umfang und Ausgestaltung erarbeitet (minimal, maximal, optimal) und einander gegenübergestellt sowie bezüglich, Kosten, Nutzen und Nachhaltigkeit verglichen. Abweichungen zu den grundsätzlichen Anforderungen sind zu begründen.
Zusätzlich sind die folgenden Optionen zu untersuchen sowie konzeptionell und mit Kosten zu erarbeiten:
Im Rahmen des Bauprojektes werden die gewählten Varianten der Gesamtsanierung zur Baureife weiterentwickelt, präzisiert, hinsichtlich Nachhaltigkeit (Kosten, Ökologie, Gesellschaft) und Baumanagement optimiert und zu einem gesamthaften Erneuerungsprojekt zusammengefasst.
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Tätigkeit/Phase |
Endtermin |
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Start Projektierung |
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Vorbereitung der Planung (Planung der Planung/Projekthandbuch) |
Mai 2025 |
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Aufbereiten der Grundlagen / Planerevaluation |
September 2025 |
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Start Vorprojekt |
Oktober 2025 |
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Abschluss Vorprojekt |
Juni 2026 |
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Start Bauprojekt |
August 2026 |
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Abschluss Bauprojekt |
Februar 2027 |
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Botschaft Verpflichtungskredit |
März / April 2027 |
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Beschluss Einwohnerrat |
Juni 2027 |
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Volksabstimmung |
September 2027 |
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Start Ausführung |
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Baugesuch – Eingabe |
Oktober 2027 |
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Submissionen |
ab Oktober 2027 |
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Beginn Bauarbeiten |
Frühjahr 2028 |
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Abschluss |
Winter 2029 |
Die Gemeinde Windisch hat in den letzten Jahren wichtige Grundlagen geschaffen, die den Rahmen für die kommunale Klimapolitik bilden:
Gemäss dem Label «Energiestadt» ist bei der Sanierung von bestehenden Bauten der Standard Minergie für Modernisierungen inkl. ECO-Anforderungen zu erreichen.
Der Gesamtenergiebedarf für den Betrieb des Gebäudes wie die Erzeugung und Verteilung der Wärme für Heizung und Warmwasser und der Bedarf an elektrischer Energie für Beleuchtung, Lüftung sowie Geräte und Apparate sind langfristig an den Zielen des Absenkpfades ausgerichtet.
Der Wärmebedarf soll in Zukunft mit Abwärme und/oder Energie aus erneuerbaren Ressourcen gedeckt werden. Als mögliche Abweichungen gelten: Übergangslösungen (Gasheizung aus 2016), Spitzenlastdeckung (maximal 25 % des Wärmebedarfs) oder Redundanzen mit nicht erneuerbaren Energien. Ein entsprechendes strategisches Konzept ist im Vorprojekt aufzuzeigen.
Der Energiebedarf aus gebäudestandortabhängiger Mobilität ist mit geeigneten baulichen und betrieblichen Massnahmen zu minimieren (z. B. ÖV-Angebote, energie-effiziente Mobilität, Mobilitätskonzepte). Die Infrastruktur für Velo- und Fussverkehr ist mit geeigneten baulichen und betrieblichen Massnahmen weiter zu optimieren. Konzepte und Reglemente unterstützen autoarmes Wohnen und Sharing-Modelle. Ladeinfrastruktur für e-Mobilität wird vorbereitet bzw. eingebaut. Dieser Teil ist nicht Bestandteil des Erneuerungsprojektes.
Für die Projektierung wird mit Kosten von insgesamt CHF 800'000 gerechnet.
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2025 der Projektierung der Erneuerung des Gemeindehauses mit Kosten von CHF 800'000 zugestimmt.