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Qualitätsstandards und Aufsicht von bewilligungspflichtigen Betreuungsangeboten

Die Bewilligung und Aufsicht von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderats der Standortgemeinde. Dieser ist verpflichtet, Qualitätsstandards für die bewilligungspflichtigen Angebote festzulegen oder auf anerkannte Qualitätsrichtlinien von schweizerischen Dachverbänden oder Fachstellen für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zu verweisen.

Der Gemeinderat Windisch stützt sich bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtsaufgaben auf die Qualitätsrichtlinien der K&F Fachstelle Kinder & Familien. Diese basieren auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen und werden durch fachliche Empfehlungen ergänzt. Die Anwendung dieser Richtlinien gewährleistet eine einheitliche und fachlich fundierte Beurteilung der bewilligungspflichtigen Betreuungsangebote.

Spielgruppen unterliegen weder einer Melde- noch einer Bewilligungspflicht. Entsprechend erfolgt durch die Gemeinde Windisch derzeit keine Überprüfung der Qualitätsstandards von Spielgruppen.

Qualitätsstandards Kindertagesstätten
Qualitätsstandards Tagesstrukturen
Qualitätsstandards Tagesfamilien