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Vergünstigungen Kinderbetreuung

Vergünstigungen für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Windisch vergünstigt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt für Vergünstigungen sind Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen. Vergünstigt werden Betreuungsplätze für Babys, Kleinkinder und Schüler, unabhängig vom Standort der Betreuungseinrichtung.

Vergünstigungssatz

Die Gemeinde Windisch vergünstigt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit einem massgebenden Einkommen von weniger als CHF 90‘000 pro Jahr.

20% der Betreuungskosten werden vollständig von den Erziehungsberechtigten übernommen (Sockelbeitrag). Die übrigen Kosten werden abgestuft nach Einkommen vergünstigt:

massgebendes Einkommen Sockelbeitrag auf Normtarif Vergünstigung auf restlichem Normtarif Vergünstigung netto
ab 0 20% 75% 60%
ab 30'000 20% 70% 56%
ab 40'000 20% 65% 52%
ab 50'000 20% 55% 44%
ab 60'000 20% 45% 36%
ab 70'000 20% 30% 24%
ab 80'000 20% 15% 12%
ab 90'000 20% 0% 0%

Massgebendes Einkommen

Das massgebende Einkommen leitet sich aus dem steuerbaren Einkommen ab und wird heute bereits bei der Berechnung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen angewandt.

Das massgebende Einkommen berechnet sich wie folgt:

Steuerbares Einkommen
+ 20% des steuerbaren Vermögens
+ Abzüge für Einkaufsbeiträge an die Säule 2 und Beiträge an die Säule 3a
+ der Abzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie über dem Pauschalabzug liegen
+ der Abzüge für freiwillige Zuwendungen
+ Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien
+ Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbständigerwerbenden
+ zusätzlicher Sozialabzug für tiefe Einkommen
abzüglich Einkommen im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (BGSA)
= massgebendes Einkommen

Ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 150‘000 fällt die Anspruchsberechtigung für Vergünstigungen weg.

Bei quellenbesteuerten Erziehungsberechtigten entspricht das massgebende Einkommen dem Bruttolohn und/oder weiteren steuerbaren Einkommen abzüglich einer Pauschale von 25%.

Bei Personen, die in ungetrennter Ehe, in eingetragener Partnerschaft oder in gefestigter Lebensgemeinschaft leben, kommt die Summe des massgebenden Einkommens beider Personen zur Anwendung.

Massgebender Betreuungstarif

Die Vergünstigung basiert auf dem massgebenden Betreuungstarif:

Effektive Betreuungskosten, jedoch maximal Normtarif
abzüglich Beiträge vom Arbeitgeber
abzüglich Beiträge von Stiftungen oder ähnlichen Organisationen
= massgebender Betreuungstarif

Antrag / Termine

Die finanzielle Unterstützung erfolgt frühestens ab dem Monat, in welchem der Antrag eingereicht wird. Der Antrag ist jeweils für ein Schuljahr gültig, danach muss ein neuer Antrag (jeweils bis 31. Juli) gestellt werden.

Wesentliche Änderungen (> 20%) bei den Einkommensverhältnissen nach Einreichung des Antrages sind umgehend der Abteilung Finanzen zu melden, damit die Vergünstigung neu berechnet werden kann.

Die finanzielle Unterstützung wird quartalsweise nach Bezug der Leistung ausbezahlt. Für die Auszahlung sind der Abteilung Finanzen die Rechnung der Leistungserbringerin (Kita) und die Zahlungsquittung zuzusenden.

Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Antrag für Vergünstigungen Tagesstrukturen 2023-24

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: Reglement familienergänzende Kinderbetreuung [pdf, 434 KB]

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter 056 460 09 20 oder finanzen@windisch.ch gerne zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter Kinderbetreuung Schweiz