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Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht

Die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht des Kantons Aargau sind zuständig für die aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mietparteien und Vermietenden. Vor einem gerichtlichen Verfahren ist in vielen mietrechtlichen Fällen zunächst ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Die Behörden unterstützen dabei, einvernehmliche Lösungen bei Konflikten rund um Miet- und Pachtverhältnisse zu finden, beispielsweise bei Kündigungen, Mietzinsanpassungen oder Mängeln an Mietobjekten. Auf der Website des Kantons Aargau finden sich Informationen zu den zuständigen Schlichtungsbehörden nach Bezirken, zu Formularen sowie zum Ablauf des Verfahrens.

Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht
Präsidium Bezirk Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg
056 462 30 70
www.ag.ch

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