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Einbürgerungskommission

Beschreibung Einbürgerungskommission

Die Einbürgerungskommission prüft im Auftrage des Gemeinderates im Rahmen eines persönlichen Gespräches die materiellen Voraussetzungen der Einbürgerung.

Die aktuelle Gesetzgebung auf Stufe Bund und Kanton beinhaltet bei der Prüfung der Einbürgerungsgesuche praktisch keinen politischen Aspekt mehr. Die Einbürgerungskommission wird deshalb seit 2023 nicht mehr politisch, sondern aufgrund von Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften der Mitglieder zusammengesetzt wie

  • Gleichmässige Geschlechterverteilung
  • Altersstruktur von Jung bis Alt
  • Eigene Migrationserfahrung, damit praktisches Verständnis und Wissen für die Probleme des Fremden bei uns
  • Integrations- und Bildungserfahrung
  • Im Dorf / Region aktiv und verwurzelt
  • Offen und interessiert an Menschen aller Art

Aufgaben

  • Prüft im Rahmen eines persönlichen Gespräches die Erfüllung der materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung
  • Prüft die Gesamtintegration und die Verbundenheit mit der Schweiz
  • Prüft die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Prüft die Einhaltung der Werte der Verfassung
  • Stellt Antrag an den Gemeinderat für Zusicherung oder Ablehnung des Gemeindebürgerrechtes

Rechtsgrundlagen

  • Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht vom 20. Juni 2014 (BüG)
  • Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG)
  • Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)
  • Gesprächsleitfaden des Kantons für Durchführung der Einbürgerungsgespräche

Mitglieder

Name Funktion
Umbricht Philipp Funktion
  • Präsident
Hinteregger Ramona Funktion
  • Aktuarin
Angelini Loris Funktion
  • Mitglied
Burki Adrian Funktion
  • Mitglied
Guagliardi Kümin Carmela Funktion
  • Mitglied
Sutter Anne Funktion
  • Mitglied