Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen
- Kenntnisnahme des Geschäftsberichts 2025
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2025 der Einwohnergemeinde
- Genehmigung der Kreditabrechnung Sanierung Sonderbauwerke und Modernisierung der Leitsoftware
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Ausarbeitung des regionalen Sachplans der Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch und für die Vorbereitung der Phase 4 von brutto CHF 1‘560‘000 (Anteil Windisch netto CHF 391‘500)
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Erneuerung des Daches im Werkhof von CHF 960‘000
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Wärmeerzeugung im Werkhof von CHF 300‘000 sowie jährlichen Kosten von CHF 12‘000
- Genehmigung der Überführung der Regionalen Integrationsfachstelle (RIF) in den Regelbetrieb ab 1. Januar 2027 und des Verpflichtungskredits von CHF 27‘300 pro Jahr
- Genehmigung der Revision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE)
- Genehmigung der Revision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung
Die obgenannten Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 2.4 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterbreiten, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt.
Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2026
Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen
- Wahl von Heike Bauer-Brösamle (GLP) in die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission
- Abschreibung der Motion «Schwammstadt»
- Abschreibung der Motion «Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und deren Verbesserung»