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Strompreise in Windisch sinken weiter

Aufgrund tieferer Beschaffungskosten sowie der Reduktion der Abgaben an Swissgrid sinkt der integrierte Strompreis (Energie, Netz, Abgaben) per 1. Januar 2025 um rund 16 Prozent. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh betragen die Einsparungen rund CHF 240.00 pro Jahr.

Das Elektrizitätswerk Windisch (EW Windisch) ist stets bemüht, den Kundinnen und Kunden neben einer zuverlässigen Versorgung auch attraktive Strompreise zu bieten. Das EW Windisch beschafft den Strom über mehrere Jahre verteilt in Tranchen. Weil sich die Grosshandelspreise in den letzten Monaten wieder entspannt haben, fallen die Beschaffungskosten entsprechend tiefer aus. Die Preise für die Energie können dadurch um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.

Die vom EW Windisch beeinflussbaren Netzkosten bleiben unverändert. Die von Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobene Abgabe für die Systemdienstleistungen (SDL) wird per 1. Januar 2025 von 0.75 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh gesenkt. Die im Jahr 2024 vom Bund eingeführte Stromreserve (Winterreserveverordnung, SR 734.722) sinkt von 1.2 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh. 

Der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien (2.3 Rp./kWh) sowie die Konzessionsabgabe zu Gunsten der Einwohnergemeinde (1.13 Rp./kWh) bleiben unverändert.

Aufgrund der günstigeren Strompreise sinkt auch die Vergütung der Rückspeisung von Photovoltaikanlagen. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung orientiert sich an den Beschaffungskosten des lokalen Netzbetreibers. Folglich sinkt die Rückliefervergütung von bisher 20.8 auf neu 16.2 Rp./kWh. Unverändert bleibt die Entschädigung für die Herkunftsnachweise.

Vorbehalt: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Juni 2024 das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung angenommen. Die gesetzlichen Anpassungen haben unter anderem Einfluss auf die Rückliefervergütung. Da die Verordnungen des Bundesrats noch nicht zur Verfügung stehen, besteht aktuell Rechtsunsicherheit. Die Rückliefervergütung wurde auf Basis des aktuellen Gesetzes bestimmt. Je nach Verordnungsinhalt und Übergangsfristen bleibt eine kurzfristige Tarifanpassung vorbehalten.

Details zu den Preisen ab 01.01.2025 sind auf www.regionalwerke.ch/windisch publiziert.
 

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