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Änderungen bei der Hundetaxe

Der Kanton Aargau hat eine Anpassung der Hundeverordnung per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Die Hundetaxe beträgt unverändert CHF 120. Neu wird sie aber nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 1. Mai erhoben. Wie bis anhin erhalten alle Hundehaltenden, die per 1. Mai registriert sind, eine Rechnung. Für Hunde, die unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden. Auch Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen – wie Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Aargauer Gemeinden – unter dem Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen. Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug erhalten Hundehaltende auch keine Rückerstattung mehr bei Aufgabe der Hundehaltung. Unverändert bleibt, dass die Anschaffung eines Hundes und die Aufgabe der Hundehaltung innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden muss. Bei Fragen zur Hundehaltung stehen die Einwohnerdienste (056 460 09 00 oder einwohnerkontrolle@windisch.ch) zur Verfügung.

Hundeverordnung, HuV

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