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Meldeformular für Lebensmittelbetriebe (mit und ohne Spirituosen)

Um die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Alle wichtigen Informationen, sowie das entsprechende Meldeformular finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.


Zuständige Abteilung