Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt.
Zuständig für Beglaubigungen sind die in der Gemeindeverwaltung entsprechend registrierten Beglaubigungspersonen. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.