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Steuererlassgesuch

Der Steuererlass bezweckt, zur dauerhaften Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beizutragen. Er hat der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigern/innen zugutezukommen.

Weitere Informationen und das Steuererlassgesuch finden Sie unter www.ag.ch.


Zuständige Abteilung