Navigieren in Windisch

Anmeldung in Windisch

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie in Windisch herzlich willkommen!

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Einzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss. Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Weg- und Zuzug schnell und einfach mit eUmzug.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte / Pass
  • Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
  • Familienbüchlein (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsschein/e bei unehelichem/n Kind/er
  • aktueller Krankenkassenausweis / Police
  • Auszug Mietvertrag* bei Mietverhältnis (bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisepass / Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Familienstammbuch (falls verheiratet)
  • Scheidungsurkunde (falls geschieden)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug vom Ausland, falls vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
  • aktueller Krankenkassenausweis / Police
  • Auszug Mietvertrag* bei Mietverhältnis (bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers)

* Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Gerne begrüssen wir Sie auch persönlich. Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 15 Minuten vor Schalterschluss zu erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit in Windisch.

Nützliche Links:


Zuständige Abteilung

real estate