Für die Beantragung einer Identitätskarte müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen (Minderjährige und Bevormundete in Begleitung der gesetzlichen Vertretung).
Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Getrennt lebende und gemeinsam sorgeberechtigte Eltern haben zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
Der Antrag für den Reisepass kann nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden, sondern muss beim kantonalen Erfassungszentrum in Aarau erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch die Ausstellung der kostengünstigen Kombi-Variante (Pass und Identitätskarte zusammen) nur beim Passamt Aarau beantragt werden kann.
Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Ausländische Vertretungen in der Schweiz).
Persönlich bei Einwohnerdienste vorsprechen (Minderjährige/Bevormundete mit gesetzlichem Vertreter), alte Identitätskarte oder Verlustanzeige mitbringen und aktuelles Passfoto (Anforderungen Passamt: nicht älter als 1 Jahr, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, keine Kopfbedeckung, Grösse 3.5 x 4.5 cm)
ca. 10 Arbeitstage
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde zu beantragen (via Internet oder telefonisch) unter:
www.schweizerpass.admin.ch oder Tel. 062 835 19 28
im Kombi-Angebot
Dauer nach der Beantragung in Aarau bis zum Erhalt des Passes: ca. 10 Arbeitstage.
Passverlängerungen sowie Kindereinträge im Pass der Eltern sind seit 2003 aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.
Der Verlust des Passes ist zwingend einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Für die Bestellung eines neuen Passes ist in diesen Fällen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige vorzulegen.
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller (Besucher) und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Verpflichtungserklärung (CHF 50'000.00) von den Einwohnerdiensten visieren lassen und dafür die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vorlegen. Gebühr: CHF 61.00
Gute Fotovorlagen sind für eine einwandfreie Bildwiedergabe auf der Identitätskarte unerlässlich. Der Bund hat daher Vorschriften erlassen, welche zwingend einzuhalten sind.