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Wegzug aus Windisch

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerkontrollregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich ab 04. September 2017 rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Um sich online an-, ab- und umzumelden klicken Sie bitte auf folgenden Link: eUmzug

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Meldebestätigung
  • Wegzugsadresse

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung
  • Wegzugsadresse

Zuständige Abteilung