Mit einem Leumundszeugnis soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z. B. Vermieter oder Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden. Das Leumundszeugnis bescheinigt, den Leumund einer Person. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden. wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, seinen Gläubigern und gegenüber der Gemeinde nachkommt und wenn keine Vergehen oder Verbrechen vorliegen.
Das Leumundszeugnis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Bei Leumundszeugnissen, die für das Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zum Zeugnis eine Apostille durch das Pass- und Patentamt. Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Mit der Apostille wird die Echtheit einer oder mehrere Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt. Zuständig für eine Apostille ist das Pass- und Patentamt.