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Erleichterte Einbürgerung

Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann nach der Eheschliessung mit einer Schweizerin oder einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie oder er:

  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau lebt; und
  • sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.

Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheids verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Bundesamt für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können via Online-Schalter bei den Einwohnerdiensten bestellt werden.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung so­wie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.


Zuständige Abteilung