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Umzug / Ummeldung innerhalb Gemeinde

Sie sind innerhalb von Windisch umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn innerhalb des gleichen Gebäudes umgezogen wird. Bitte melden Sie den Umzug persönlich oder schnell und einfach mit eUmzug.

Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte / Pass
  • Meldebestätigung / Niederlassungsausweis
  • Auszug Mietvertrag* bei Mietverhältnis (bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers)


Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis (für alle umziehenden Personen)
  • Meldebestätigung
  • Auszug Mietvertrag* bei Mietverhältnis (bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers)

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Vergessen Sie nicht, Ihren Wohnungswechsel mindestens 5 Arbeitstage im Voraus den Gemeindewerken (Tel. 056 200 22 22) mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann.


Zuständige Abteilung