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Steuererklärung / Prov. Steuern / Mahngebühren

Steuererklärung 2023

Fristerstreckungsgesuche im Zusammenhang mit der Einreichung der Steuererklärungen sind schriftlich beim Steueramt einzureichen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen übers Internet beantragt werden. 

Provisorische Steuerrechnung 2024

Mitte Februar werden jeweils die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Die provisorische Rechnung 2023 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. In manchen Fällen entspricht sie nicht mehr den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Falls Ihre provisorische Rechnung Ihrer Meinung nach zu tief oder zu hoch ist, kontaktieren Sie bitte das Steueramt (056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch). So können Sie grössere Nachzahlungen, mit einer Zahlungsfrist von zwei Monaten, oder grössere Rückzahlungen verhindern. Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnung im persönlichen Jahresbudget einzuplanen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der Abteilung Finanzen (056 460 09 20 oder finanzen@windisch.ch) eine Lösung gefunden werden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird mit der ersten Mahnung (i.d.R. im November) eine Mahngebühr von CHF 35.00 fällig.

Möchten Sie die Steuern frühzeitig monatlich in Raten bezahlen? Gerne sendet Ihnen die Abteilung Finanzen (056 460 09 20; finanzen@windisch.ch) entsprechende Einzahlungsscheine zu. Bei finanziellen Schwierigkeiten hilft die Fachstelle für Budgetberatung und Schuldenfragen (Schuldenberatung Aargau - Solothurn) weiter.

Übersicht über die Mahngebühren bei Nichteinreichen der Steuererklärung / Beim Nichtbezahlen der Steuern

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.00

Zuständige Abteilung