Navigieren in Windisch

Anpassung provisorische Steuerrechnung

Ablauf

Die steuerpflichtige Person füllt das Hilfsblatt (Gesuch) aus und reicht dieses ein. Anschliessend prüft und entscheidet darüber die Abteilung Steuern.

Fristen & Termine

Das Gesuch muss vor Erhalt der Veranlagungsverfügung respektive der definitiven Steuerrechnung eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.ag.ch.

Hilfsblatt_Ausfertigung_prov._Steuerrechnung.pdf [pdf, 95 KB]


Zuständige Abteilung