Die steuerpflichtige Person füllt das Hilfsblatt (Gesuch) aus und reicht dieses ein. Anschliessend prüft und entscheidet darüber die Abteilung Steuern.
Das Gesuch muss vor Erhalt der Veranlagungsverfügung respektive der definitiven Steuerrechnung eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.ag.ch.
Hilfsblatt_Ausfertigung_prov._Steuerrechnung.pdf [pdf, 95 KB]