Gassenküche für Brugg und Windisch geplant

Der Kanton Aargau plant in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Brugg und Windisch den Aufbau einer Gassenküche in Windisch und setzt damit ein Element der kantonalen Suchtstrategie um. Nach längerer Standortsuche liegt nun das Baugesuch auf.

Der voraussichtliche Standort der Gassenküche befindet sich auf dem Gebiet Bachtale in der Nähe des Bahnhofs Brugg in Windisch. Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) verzichtet dafür auf 15 Parkplätze. Der Verein Streetwork Aargau wird die Gassenküche im Auftrag des Kantons Aargau und mit Unterstützung der Gemeinden Windisch und Brugg betreiben. Die Gassenküche bietet suchtkranken Menschen einen fachlich betreuten Aufenthaltsort, Unterstützung in Form von Beratung, Abgabe von Nahrung und Kleidern sowie Dusch- und Waschmöglichkeiten. Der Konsum von illegalen Suchtmitteln ist in der Gassenküche nicht gestattet. Die Eröffnung der Gassenküche in Windisch ist für den Frühling 2027 geplant. Vor der Eröffnung findet eine öffentliche Besichtigung für die Bevölkerung statt.

Zu Beginn ist die Gassenküche montags bis freitags offen; eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf die Wochenenden ist geplant. Für die Jahre 2026 und 2027 ist das Projekt mit Mitteln des Alkoholzehntels des Kantons Aargau finanziert. Ab dem Jahr 2028 soll die Finanzierung im Zuge der Umsetzung der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zur Regelung der Schadensminderung (siehe Info-Box) über das Kantonsbudget laufen.

Teil der Umsetzung der kantonalen Suchtstrategie

Mit der geplanten Gassenküche setzt der Kanton Aargau ein Element seiner Suchtstrategie um. Diese sieht unter anderem vor, öffentliche Räume durch schadensmindernde Angebote wie aufsuchende Suchtarbeit, Gassenküchen oder Notschlafstellen zu entlasten sowie niederschwellige Unterstützungsangebote für schwer suchtkranke Menschen auszubauen.

Schadensminderung im Kanton Aargau

Die Schadensminderung ist eine der vier Säulen der Schweizer Suchtpolitik. Sie umfasst alle Strategien und Massnahmen zur Verringerung der negativen Folgen des Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf die Gesellschaft. Schadensmindernde Angebote stabilisieren die Betroffenen, reduzieren negative Konsumfolgen, erleichtern den Zugang zu Behandlungen und entlasten den öffentlichen Raum. Der Grosse Rat hat am 30. Juni 2026 eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) angenommen, um die Schadensminderung als kantonale Aufgabe festzulegen. Die Änderung tritt voraussichtlich per 1. August 2027 in Kraft.

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