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Budget 2027 - Einmaliger Gewinn verdeckt strukturelles Defizit

Der Gemeinderat legt dem Einwohnerrat das Budget 2027 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 % vor. Dieses weist auf den ersten Blick einen hohen Gewinn von rund CHF 7.0 Mio. aus. Dieser ist jedoch ausschliesslich auf einen einmaligen ausserordentlichen Effekt im Zusammenhang mit der Verselbständigung des Elektrizitätswerks Windisch zurückzuführen. Ohne diesen Sondereffekt resultiert im Budget 2027 ein Verlust von rund CHF 8.0 Mio. Die finanzielle Lage der Gemeinde bleibt damit angespannt.

Der einmalige Buchgewinn darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gemeinde Windisch ein strukturelles Defizit aufweist. Auch nach den im Rahmen der Budgetberatungen vorgenommenen Einsparungen können die laufenden Ausgaben nicht vollständig aus den laufenden Erträgen finanziert werden. Die Finanzplanung zeigt, dass sich diese Situation ohne zusätzliche Massnahmen auch in den Folgejahren fortsetzt.

Unterdurchschnittliche Steuererträge belasten den Finanzhaushalt

Ein wesentlicher Grund für die strukturelle Schieflage liegt auf der Ertragsseite. Windisch verfügt im kantonalen Vergleich über eine unterdurchschnittliche Steuerkraft, die nur teilweise durch den Beitrag aus dem Finanzausgleich kompensiert wird. Die Mindereinnahmen gegenüber dem kantonalen Durchschnitt betragen rund CHF 2.5 Mio.

Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen, welche die Steuereinnahmen weiter reduzieren. Bereits im Jahr 2027 führt die Aargauer Steuergesetzrevision zu Mindereinnahmen von rund 2.3 % beziehungsweise rund CHF 0.5 Mio. Ab 2029 rechnet die Finanzplanung aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts mit einer weiteren Reduktion des Steuerertrags um rund 3.3 %, wobei aufgrund des erhöhten Liegenschaftsunterhalts bereits in den Vorjahren mit einem Ertragsrückgang zu rechnen ist.

Gebundene Ausgaben steigen stark

Gleichzeitig steigen die Kosten in Bereichen, auf welche die Gemeinde nur beschränkt Einfluss nehmen kann. Der Transferaufwand nimmt gegenüber dem Budget 2026 um rund CHF 1.1 Mio. zu. Besonders ausgeprägt ist die Entwicklung bei der Pflegefinanzierung: Für 2026 waren CHF 2.835 Mio. budgetiert, für 2027 sind es bereits CHF 3.565 Mio. Dies entspricht einem Anstieg um CHF 730'000 beziehungsweise rund vier Steuerfussprozenten innerhalb eines Jahres.

Die Entwicklung ist nicht neu. Bereits für das laufende Jahr musste aufgrund der Hochrechnung mit deutlich höheren Pflegekosten gerechnet werden. Auch in der Finanzplanung bleibt die Pflegefinanzierung ein wesentlicher Kostentreiber. Gleichzeitig sind die künftige Entwicklung und mögliche Änderungen der Finanzierung auf kantonaler Ebene noch mit Unsicherheiten verbunden.

Weitere Aufwände nehmen deutlich zu

Neben der Pflegefinanzierung belasten weitere Kostensteigerungen das Budget 2027. Besonders ins Gewicht fallen die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen. Diese erhöhen sich gegenüber dem Budget 2026 von CHF 2.2 Mio. auf rund CHF 6.9 Mio. Ein grosser Teil dieser Zunahme steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen Schulhauses Dohlenzelg. Im Jahr 2027 fallen dafür einmalige Abschreibungen von CHF 3.37 Mio. an. Hinzu kommen wiederkehrende Abschreibungen für das Schulhaus Dohlenzelg von rund CHF 1.24 Mio. pro Jahr sowie weitere neue Abschreibungen, unter anderem für die Erneuerung des Schulhauses Rütenen und die Schulinformatik.

Auch bei weiteren weitgehend gebundenen Aufgaben steigen die Kosten. Für den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) sind 2027 CHF 885'000 budgetiert, CHF 35'000 mehr als im Vorjahr. Die Restkosten für Sonderschulen erhöhen sich voraussichtlich um CHF 100'000 auf rund CHF 2.4 Mio. Zudem werden für Verlustscheine aus Krankenkassenprämien CHF 180'000 budgetiert, was einer Zunahme um CHF 30'000 entspricht.

Diese Entwicklungen zeigen, dass der finanzielle Druck nicht primär aus einzelnen neuen Aufgaben entsteht. Ein wesentlicher Teil der Mehrbelastung ist die Folge bestehender gesetzlicher Verpflichtungen sowie früher beschlossener und notwendiger Investitionen. Entsprechend begrenzt ist der kurzfristige Handlungsspielraum der Gemeinde.

Hoher Investitionsbedarf

Parallel zur angespannten Erfolgsrechnung muss Windisch seine bestehende Infrastruktur unterhalten und notwendige Investitionen tätigen. Für 2027 sind Nettoinvestitionen von rund CHF 6.8 Mio. vorgesehen. Die einmaligen finanziellen Auswirkungen der Verselbständigung des EW Windisch sind dabei nicht enthalten.

Auch in den Folgejahren stehen grössere Investitionen an. Dazu gehören insbesondere die Sanierung des Gemeindehauses, Investitionen in den Werkhof und die Schulanlagen, die Schulinformatik sowie weitere kommunale Infrastrukturen. Die Gemeinde kann notwendige Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen nicht dauerhaft aufschieben, ohne höhere Folgekosten oder einen Substanzverlust in Kauf zu nehmen. Die Finanzplanung geht deshalb auch in den kommenden Jahren von einem erheblichen Investitionsbedarf aus.

Anstieg der Verschuldung

Die Kombination aus strukturellem Defizit und hohen Investitionen führt zu einer stark steigenden Verschuldung. Per Ende 2027 wird für die Einwohnergemeinde mit einer Nettoschuld von rund CHF 34.5 Mio. beziehungsweise CHF 4'165 pro Einwohner gerechnet. Die längerfristige Finanzplanung zeigt eine weitere deutliche Zunahme.

Steuererhöhung ab 2028

Der Gemeinderat hält für das Budget 2027 am Steuerfuss von 115 % fest. Die Gemeinde kann das strukturelle Defizit und die notwendigen Investitionen mit dem heutigen Steuerfuss jedoch nicht dauerhaft finanzieren. Auf Basis der aktuellen Investitions- und Finanzplanung wird Windisch deshalb nicht darum herumkommen, den Steuerfuss ab 2028 deutlich zu erhöhen. In der aktuellen Finanzplanung wird mit einem Steuerfuss von 126 % ab 2028 gerechnet.

Eine Steuererhöhung allein löst die strukturellen Herausforderungen jedoch nicht. Selbst bei einem Steuerfuss von 126 % bleibt die Finanzplanung kritisch. Der Gemeinderat erarbeitet deshalb eine Finanzstrategie mit dem Ziel, den Finanzhaushalt langfristig zu stabilisieren, die Investitionen konsequent zu priorisieren und die Verschuldung auf ein tragbares Niveau zu begrenzen. Gleichzeitig soll der Einwohnerrat frühzeitig in die Diskussion über mögliche Massnahmen einbezogen werden. Zu diesem Zweck hat er auf Vorschlag des Gemeinderates eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der alle Fraktionen vertreten sind.

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