Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in die Strasse bzw. den Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden.
Wir bitten Sie, Ihre Sträucher und Büsche in den nächsten 3 Wochen entsprechend dieser Vorschriften selber zurückzuschneiden, oder zurückschneiden zu lassen. Werden die in den öffentlichen Raum ragenden Äste nicht entfernt, müsste dies durch die Gemeinde zu Lasten des Grundeigentümers veranlasst werden. Für allfällige Schäden durch den Rückschnitt kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Als Leitfaden für den Rückschnitt können Sie gerne dieses Merkblatt verwenden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Abteilung Planung & Bau Windisch