Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1.1 | Genehmigung der Rechtsformänderung Elektrizitätswerk in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt per 1. Januar 2027 |
| 1.2 | Genehmigung des Verpflichtungskredits zur Umsetzung der Rechtsformänderung von CHF 120‘000 |
| 1.3 | Genehmigung der Änderungen des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE) |
| 2. | Genehmigung des Verpflichtungskredits zur Optimierung der IT-Infrastruktur Elektrizitätswerk von CHF 220‘000 sowie der jährlich wiederkehrenden Kosten von CHF 19‘500 |
| 3 | Beantwortung der Interpellation von Ueli Widmer und Mirjam Aebischer (SP) "Vertragliche Mehrwertabschöpfung bei Planungsvorteilen" |
Die unter den Ziffern 1 – 2 gefassten Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 2.4 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterbreiten, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt.
Ablauf der Referendumsfrist: 27. April 2026