Informationen zur Abstimmung vom 8. März 2026 über die Baurechtsvergabe im Gebiet "Vorder Chilefeld"
Die Gemeinde Windisch will das Areal «Vorder Chilefeld» in Unterwindisch nicht veräussern, sondern im Baurecht vergeben. Über die Vorlage entscheiden die Stimmberechtigten am 8. März 2026. Der Gemeinderat empfiehlt aus finanziellen und strategischen Gründen ein Ja.
Der zentrale Vorteil der Baurechtsvergabe liegt im langfristigen Werterhalt. Das Land verbleibt im Eigentum der öffentlichen Hand, während gleichzeitig ein jährlich wiederkehrender Baurechtszins generiert wird. Dieser beträgt derzeit 110’400 Franken und sichert der Gemeinde stabile Einnahmen über die gesamte Laufzeit. Anders als bei einem Verkauf profitiert Windisch zudem auch künftig von allfälligen Landwertsteigerungen und behält nach Ablauf des Baurechts erneut die volle Verfügungshoheit über das Areal. Der finanzielle Effekt eines Verkaufs wäre hingegen einmalig und hätte keinen nachhaltigen Einfluss auf die Verschuldungssituation.
Der Baurechtsvertrag ist auf eine Dauer von 99 Jahren ausgelegt und an klar definierte Bedingungen geknüpft. Grundlage bildet ein fachlich hergeleiteter Baurechtszins mit einem Zinssatz von 2.3 %, der sich am hypothekarischen Referenzzinssatz orientiert und alle fünf Jahre angepasst wird. Vorgesehen ist zudem eine in der Praxis übliche Heimfallentschädigung von 85 % des Verkehrswerts bei Ablauf des Baurechts. Zentrales Element des Vertrags ist die Verpflichtung zur Vermietung der Wohnungen zu Kostenmiete. Damit wird sichergestellt, dass die Mieten langfristig kostendeckend, aber ohne Gewinnorientierung festgelegt werden. Erfahrungsgemäss liegen sie damit um 10 bis 20 % unter dem Marktniveau.
Der Gemeinderat sieht in der Baurechtsvergabe ein wirksames Instrument, um die räumliche Entwicklung aktiv zu steuern und ein ausgewogenes Wohnungsangebot zu fördern. Insbesondere für Familien soll im «Vorder Chilefeld» bezahlbarer Wohnraum entstehen, ohne dass die Gemeinde ihre strategischen Handlungsmöglichkeiten aus der Hand gibt. Die Konditionen des Baurechts sind geprüft, plausibel und bieten sowohl Planungssicherheit für Investoren als auch langfristige Vorteile für die Bevölkerung.
Einwohnerrat und Gemeinderat beantragen den Stimmberechtigten deshalb die Zustimmung zur Vorlage.
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