Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg)

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Aargau sind die erste Anlaufstelle bei vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Vor einem Gerichtsverfahren ist in zahlreichen Fällen zunächst ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Die Friedensrichterämter unterstützen dabei, Konflikte zwischen Parteien aussergerichtlich zu lösen und einvernehmliche Lösungen zu finden. Auf der Website des Kantons Aargau finden sich Informationen zu den einzelnen Friedensrichterkreisen, Zuständigkeiten sowie den Kontaktangaben der jeweiligen Friedensrichterinnen und Friedensrichter.

Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg)
Postfach 219
5201 Brugg

www.ag.ch