Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Seit dem 1. Januar 2015 können beim Bundesamt für Justiz (BJ) zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden:

  • der klassische "Privatauszug" (bisher)
  • ein spezieller "Sonderprivatauszug" (neu)

Für weitere Informationen und zum Bestellen eines Strafregisterauszuges klicken Sie auf den folgenden Link: Bundesamt für Justiz.


Zuständige Abteilung