Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.
Seit dem 1. Januar 2015 können beim Bundesamt für Justiz (BJ) zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden:
Für weitere Informationen und zum Bestellen eines Strafregisterauszuges klicken Sie auf den folgenden Link: Bundesamt für Justiz.