Beschreibung Kommission Natur und Landschaft
Die Kommission ist eine ständige, beratende Fachkommission, die den Gemeinderat bei der Vorbereitung und Verwirklichung von Massnahmen auf den Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützt.
Aufgaben
- Die Kommission unterstützt und berät den Gemeinderat bei der Vorbereitung und Verwirklichung von Massnahmen auf den Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes und der Freiraumplanung, sowie zu Massnahmen zur Umsetzung des Natur- und Landschaftsentwicklungskonzeptes (NLEK).
- Der Kommission können fallweise auch Themen aus angrenzenden Gebieten zur Beratung vorgelegt werden, wie zum Beispiel bei Sondernutzungsplanungen in der Entwurfsphase, bei Baugesuchen von grösserer (natur- und landschaftsorientierter) Tragweite oder bei Koordinationssitzungen in der Startphase von Planungen.
- Die Kommission ist verantwortlich für die laufende Aktualisierung des Inventares der Natur- und Landschaft.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz), 39, 5. Übertragung von Befugnissen
- Gemeindeordnung, 34 Abs. 2 lit. i) Wahl der gemeinderätlichen Kommissionen und Festsetzung der Entschädigungen und Sitzungsgelder
- Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz, 21
- Personalreglement und Personalverordnung