Förderbeiträge

Regenwasser nutzen, versickern lassen und Flächen entsiegeln

Die Gemeinde Windisch unterstützt Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer finanziell bei freiwilligen Massnahmen, mit denen Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten, genutzt oder versickert wird.

Damit wird weniger Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Die Massnahmen entlasten die Entwässerungsanlagen, schonen Ressourcen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer klimaangepassten und nachhaltigen Siedlungsentwicklung.

Was wird gefördert?

Die Förderbeiträge sind für freiwillige zusätzliche Massnahmen im Bestand vorgesehen. Massnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ohnehin umgesetzt werden müssen, werden nicht zusätzlich gefördert.

Massnahme Förderbeitrag Maximalbeitrag
Regenspeicher / Regentonne anrechenbare Kosten CHF 1'000 pro Liegenschaft und Parzelle
Versickerungsanlage 50 % der Erstellungskosten CHF 10'000
Entsiegelung befestigter Flächen CHF 50/m² CHF 2'500 pro Parzelle

Die Ausrichtung eines Beitrags ist an die geltenden Voraussetzungen und die verfügbaren finanziellen Mittel gebunden.

Massnahmen

1. Regenwasser sammeln und für die Gartenbewässerung nutzen

Regenwasser vom Dach kann mit einer geeigneten Vorrichtung am Fallrohr aufgefangen und in einer Regentonne oder einem Regenspeicher gesammelt werden. Das gespeicherte Wasser steht anschliessend für die Gartenbewässerung zur Verfügung und versickert auf dem Grundstück.

Beispielbild Regentonne gespiesen vom Regenwasser des Daches
Beispielbild Regentonne gespiesen vom Regenwasser des Daches

Damit gelangt weniger Regenwasser in die Kanalisation und gleichzeitig wird weniger Trinkwasser für die Bewässerung benötigt.

Förderbeitrag

Bis zu CHF 1'000 pro Liegenschaft und Parzelle

Die Massnahme kann gemäss den Grundlagen in der Regel ohne Baubewilligung umgesetzt werden.

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2. Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen

Besteht heute eine Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation, kann diese freiwillig aufgehoben und das Regenwasser stattdessen auf dem Grundstück versickert werden.

Dies kann beispielsweise über eine Versickerungsmulde oder eine Versickerungsanlage erfolgen. Ist ein Regenspeicher vorhanden, kann überschüssiges Wasser über einen Überlauf der Versickerungsanlage zugeführt werden. Das Regenwasser gelangt damit kontrolliert in den Boden statt in die öffentliche Kanalisation.

Versickerungsschacht gemäss SN 592'000 (sofern wenig Platz vorhanden)
Versickerungsschacht gemäss SN 592'000 (sofern wenig Platz vorhanden)

Förderbeitrag

50 % der Erstellungskosten, maximal CHF 10'000

Gefördert werden rechtskonforme Versickerungsanlagen, wenn freiwillig auf eine bestehende Einleitung des Regenabwassers in die öffentliche Kanalisation verzichtet wird.

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3. Befestigte Flächen entsiegeln

Asphaltierte und andere stark versiegelte Flächen verhindern, dass Regenwasser natürlich im Boden versickern kann. Durch die Entsiegelung solcher Flächen wird die natürliche Versickerung wieder ermöglicht.

Entsiegelung mit Rasengittersteinen
Entsiegelung mit Rasengittersteinen

Mögliche Lösungen sind beispielsweise Schotterrasen oder Rasengittersteine. Voraussetzung ist, dass die neu gestaltete Fläche ausreichend wasserdurchlässig ist. Ein blosser Ersatz des bestehenden Belags durch Sickerplatten genügt nicht; die Massnahme muss eine deutliche ökologische Verbesserung bewirken.

Förderbeitrag

CHF 50 pro m² entsiegelte Fläche, maximal 50 m² bzw. CHF 2'500 pro Parzelle

Die Förderung gilt für freiwillige Entsiegelungen auf privaten Grundstücken ausserhalb bewilligungspflichtiger Baugesuche.

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Rechtliche Grundlagen

Die Förderbeiträge sind in den §§ 81–83 des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE) und in der dazugehörigen Verordnung geregelt:

Beratung und Kontakt

Sie möchten wissen, ob Ihre geplante Massnahme förderberechtigt ist? Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Umsetzung der Massnahme mit der Abteilung Planung und Bau in Verbindung zu setzen.

Gemeinde Windisch
Abteilung Planung und Bau
Dohlenzelgstrasse 6
5210 Windisch

E-Mail: bauverwaltung@windisch.ch
Telefon: 056 460 09 60